Compliance bei der ivm
Das Ansehen und der nachhaltige Erfolg der ivm (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain) basieren auf ihrer Leistungsfähigkeit, Qualität, Kompetenz sowie Kunden- und Werteorientierung. Für ihren Erfolg ist es unerlässlich, dass die Gesellschaft nach wirtschaftlichen und ethischen Grundsätzen verantwortungsvoll und gesetzeskonform geführt wird. Zudem besitzt sie eine hohe Verantwortung gegenüber Gesellschaftern, Kunden, Geschäftspartnern, Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Daher bekennt sie sich zu klaren Grundsätzen für ein sozialverantwortliches Handeln.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ivm sind daher verpflichtet, sämtliche geltenden Gesetze, internen Richtlinien und vertraglichen Vereinbarungen einzuhalten und etwaige Verstöße zu verhindern oder umgehend zu melden. Es wird erwartet, dass sie jede Form gesetzeswidrigen oder manipulativen Handelns unterlassen und sich aktiv gegen Korruption einsetzen, indem sie verdächtige Vorgänge sofort den zuständigen Stellen melden. Über die Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten hinaus wird von ihnen ein hohes Maß an persönlicher Integrität, Vertrauenswürdigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Redlichkeit verlangt. Geschäftsbeziehungen sind sachlich, zielorientiert und frei von unlauteren Methoden zu führen, während vertrauliche Informationen stets geschützt bleiben. Ein Missbrauch der eigenen Position zum persönlichen Vorteil oder zum Schaden des Unternehmens wird nicht toleriert.
Basis hierfür sind Schulungen der Mitarbeitenden und zentrale Richtlinien zur Wissensvermittlung und Handlungssicherheit. Auch darüber hinaus liegt der Schwerpunkt der Compliance-Arbeit der ivm auf präventiven Maßnahmen wie der Beratung und Klärung konkreter compliance-relevanter Fragestellungen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die strukturierte Koordination bei der Aufarbeitung von Hinweisen und Verdachtsfällen. Ein zentrales Element ist hierbei das interne Hinweisgebersystem. Es ermöglicht Mitarbeitenden sowie externen Personen, über das Compliance Management vertraulich und anonym auf Missstände hinzuweisen. So leistet es einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Verfolgung von Fehlverhalten sowie zur Behebung von Missständen. Die Grundlage bildet das Prinzip eines fairen Verfahrens, das den bestmöglichen Schutz sowohl der hinweisgebenden Personen als auch aller vom gemeldeten Vorfall betroffenen Beteiligten gewährleistet. Jeder Hinweis wird sorgfältig geprüft und unter Wahrung strengster Vertraulichkeit behandelt. Für die ivm ist es selbstverständlich, dass Hinweisgebende und unterstützende Personen vor Benachteiligung geschützt werden. Ein missbräuchlicher Umgang mit dem Hinweisgebersystem wird hingegen nicht toleriert. Bis ein Fehlverhalten nachgewiesen ist, gilt die Unschuldsvermutung.